Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 03.05.2006 - 110 C 3355/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 03.05.2006 - 110 C 3355/05
Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung, dass ein Geschädigter, der von einem Dritten während der Ausfallzeit unentgeltlich einen Ersatzwagen zur Benutzung zur Verfügung gestellt bekommt, sich diesen Vorteil im Verhältnis zum Ersatzpflichtigen nicht anrechnen lassen muss (BGH NJW 75, 160).
- AG München, 29.02.2012 - 322 C 18854/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei nicht …
Das AG Berlin-Mitte hat einen (vermuteten) Nutzungswillen selbst bei einer Ersatzbeschaffung nach 13 Monaten bejaht(Urteil vom 03.05.2006, 110 C 3355/05). - AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06 Durch die Mitbenutzung eines anderen Fahrzeuges hat die Klägerin aber hinreichend dokumentiert, dass sie bzw. ihr Sohn auf die Benutzung eines Fahrzeuges angewiesen sind und ein Nutzungswille besteht (vgl. AG Berlin-Mitte vom 03.05.2006, Az.: 110 C 3355/05 - zit nach juris).